Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit den folgenden individuellen Vereinbarungen / Geschäftsbedingungen verpflichten sich beide Vertragspartner,
die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne des Vertrages zu schaffen.

Der Veranstalter / Auftraggeber verpflichtet sich an alle einzelnen vertraglichen Punkte zu halten bzw. Änderungen schriftlich mit der Band abzustimmen.
Die Band hat das Recht während der Veranstaltung Nachbesserung zu verlangen und bei Nichteinhaltung einzelner Vertragspunkte, die gesamte weitere Leistung gegen volle Zahlung zu verweigern.

Dies betrifft insbesondere (Gagenzahlung, Catering, Übernachtung, VDE geprüfte Stromanschlüsse, Wetterschutz der Anlage / Musiker, evt. Pausengestaltung durch DJs).

  1. Unterschriften
    Ein Vertrag gilt erst als beidseitig bestätigt/rechtskräftig, wenn der Auftraggeber/Veranstalter diesen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt bestätigt zurück sendet und die Band diesen schriftlich als rechtskräftig erklärt und bestätigt.
    (gilt auch per E-Mail)
  2. Zusatzvereinbarungen
    Von diesem Vertrag abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
    Änderungen, Streichungen und handschriftliche Zusätze sind ungültig. Sämtliche Zusatzvereinbarungen haben beiderseits schriftlich zu erfolgen.
  1. Kündigung
    Die Kündigungsfrist beträgt wenn nicht anders vereinbart für Veranstalter drei Monate und für die Band einen Monat.
  2. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Jena.
  3. Krankheit
    Bei nachgewiesener Krankheit insbesondere der Sänger/in kann die Band den Auftritt kurzfristig absagen.
    Die Band versucht in diesem Fall dem Veranstalter gleichwertigen Ersatz für die vereinbarten Leistungen zu vermitteln.
  4. Vertragsstrafe
    Die vereinbarte Vertragsstrafe für die Band entspricht der Höhe der vereinbarten Gage.
    Die vereinbarte Vertragsstrafe für den Veranstalter entspricht der Höhe der Grundgage.
  5. Zahlung der Gage
    Höhe der Gage
    Die Höhe der Gage ist Vereinbarungssache und  ist von der Besetzung und vom Termin abghängig.
    Sollte die angebotene oder vereinbarte Gage unter unserer Grundgage liegen, so wurde ein Preisnachlass vereinbart.
    Dieser Preisnachlass setzt allerdings vollständige und pünktliche Gagenzahlung voraus.Andernfalls tritt §7B. dieser AGB in Kraft und die volle Grundgage ohne Nachlass ist zu zahlen.
    §7  A. Barzahlung
    Wenn nicht schriftlich anders vereinbart gilt Barzahlung als einzige Zahlungsweise der Gage. Der vereinbarte volle Betrag ist nach erfolgtem Aufbau / Soundcheck vor Veranstaltungsbeginn an die Band auszuzahlen.

    Sollte die Zahlung nach Aufforderung nicht bis spätestens nach der ersten gespielten Runde erfolgt sein, kann die Band ihre weitere Leistung gegen volle Zahlung bis nach erfolgter Abrechnung verweigern
    .§7 B. Überweisung mit Zahlungsziel
     Die Gage ist termingebundene Verhandlungssache und setzt unbedingte pünktliche und vollständige Zahlung voraus.
    Dies betrifft auch insbesondere eingeräumte Zahlungsziele bei nachträglichen Überweisungen oder nicht vollständig bar gezahlte Gage am Veranstaltungstag.
    Sollte bei vereinbarter Vorkasse der Betrag nicht termingerecht auf unserem Konto gutgeschrieben sein, hat die Band nach einer Zahlungserrinnerung das Recht die Leistung gegen Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu verweigern.
    Sollte die vereinbarte Gage bei vereinbarter Überweisung nicht termingerecht (vereinbartes Zahlungsziel) und vollständig auf unserem Bandkonto gut geschrieben sein, hat die Band das Recht die folgenden Grundgagen ohne Nachlass zu verlangen.Grundgagen ohne Nachlass:
    3 Ausführende ( 3x Sänger/in + Keys + Git. + Sax. ) 1500.-€ + 7%
    4 Ausführende ( 3x Sänger/in + Keys + 2xGit. + Sax. ) 1800.-€ + 7%
    5-8 Ausführende ( 4-5x Sänger/in + Keys + 2xGit. + Sax. ) 2300.-€ bis 3500.-€ + 7%
    Die Differenz zur Grundgage wird zusätzlich, einen Tag nach Fälligkeit in Rechnung gestellt und ist ebenfalls sofort fällig.
    Außerdem kommt der Veranstalter für alle evt. notwendigen Eintreibungskosten auf. (Anwalt,Inkasso…)
    Unser Vertrag / Auftragsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung und enthält alle notwendigen Daten.
    Auf Wunsch kann eine gesonderte Rechnung gestellt werden. Ansonsten quittiert die Band auf dem Vertragsexemplar des Veranstalters / Auftraggebers den Erhalt der gezahlten Gage. Sollte keine Barzahlung der vereinbarten Gage möglich oder gewünscht sein, ist auch Vorkasse möglich. Bei vereinbarter Vorkasse sollte der vereinbarte Betrag zu 100% min. 2 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

ACHTUNG!!!
Diese Grundgagen gelten bei nicht pünktlicher oder vollständiger vereinbarter Gagenzahlung als ausdrücklich rückwirkend vereinbart und auf vereinbarte  Preisnachlässe wird ausdrücklich verzichtet!!!
Die Differenz zur Grundgage kann einen Tag nach Fälligkeit in Rechnung gestellt werden und ist ebenfalls sofort fällig.

Diese Kosten sind ohne Verlängerungsstunden, Catering, evt. Übernachtungen.

  • 7 C. Verlängerungsstunde

Als vom Veranstalter beauftragte Verlängerungsstunde gilt, alles was über 20 Minuten nach vereinbartem Veranstaltungsende gespielt wird.
(das gilt auch für von der Band eingespielte Pausen-/Discomusik)

Beispiel: Der Vertrag wurde bis 1:00 vereinbart und die Band soll länger als 1:20 inkl. Zugaben spielen. Jede vereinbarte Verlängerungsstunde wird mit 75 € pro Ausführenden in Bar am Abend vergütet und gilt ausdrücklich als rückwirkend vereinbart.

Unsere Kontoverbindung finden Sie im Impressum.

  1. Catering
    Als Catering vereinbart gilt pro ausführende Person eine sätigende warme Mahlzeit und pro Stunde 1 Getränk seiner Wahl mind. 0,3 Liter.
    Dieses gilt für den gesamten vereinbarten Veranstaltungszeitraum, also auch für den Auf / Abbau der Anlage.( je 1 Stunde)
    Sollte dies nicht möglich sein, zahlt der Veranstalter der Band eine Cateringpauschale von 35 € pro Ausführenden vor der Veranstaltung zusätzlich zur Gage zur Selbstversorgung.
  2. Übernachtung
    Für vereinbarte Übernachtungen auf Veranstalterkosten gilt eine Pauschale von 80 € pro Ausführenden als vereinbart. Diese wird zusätzlich zur Gage vor der Veranstaltung ausgezahlt.Dies gilt nicht wenn der Veranstalter die vereinbarten Zimmer auf seine Kosten gebucht hat. Das sollten wie vereinbart getrennte Zimmer mit Frühstück und Dusche sein. (also keine Ferienwohnungen, Privatunterkünfte o.ä. ohne getrennte Zimmer)
  3. Anlage / Strom
    Der Veranstalter ist mit verantwortlich für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, über den gesamten vereinbarten Veranstaltungszeitraum inkl. Auf -/ Abbau!
    Der Veranstalter ist auf seine Kosten verantwortlich für ordnungsgemäße und sichere / geprüfte Stromanschlüsse in Auftrittsnähe der Band.(max. 20 Meter)
    Für durch Stromausfälle verursachte Schäden an der Bandanlage ist der Veranstalter verantwortlich.
    (dies gilt hauptsächlich bei Fehlspannung oder ständigem Stromausfall durch Wetter oder Überlast)
  4. Open-Air
    Der Veranstalter hat bei Freiluft – Veranstaltungen für ordnungsgemäßen Wetterschutz gegen Wind und Regen/Schnee zu sorgen.
    Sollte der Wetterschutz nicht ausreichen und die Anlage / Musiker nicht geschützt vor Regen oder Wind sein, kann die Band Ihren Auftritt gegen volle Bezahlung vorzeitig beenden um kostenintensive Schäden an der Anlage zu vermeiden.
  5. Garderobe / Parkplatz
    Der Veranstalter stellt der Band einen abschließbaren, im Winter beheizbaren Umkleideraum in Bühnennähe zur Verfügung.
    Der Band werden unentgeltlich in Auftrittsnähe 2 Parkplätze gestellt.
  1. Hilfs- / Ordnungskräfte
    Der Veranstalter kümmert sich ggf. um Hilfs- und Ordnungskräfte auf seine Kosten.
    Dies betrifft hauptsächlich den Schutz der Musiker und Anlage bei Großveranstaltungen.
  2. Zusatzkosten
    Für alle Anmeldungen / Zusatzkosten ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
    (Gema, Security, Versicherungen, Werbung, Bühne/Zelt )
  3. Ton- & Lichtanlage

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nutzt die Band ausschließlich Ihre eigene Ton & Licht Anlage.
Die Band kann eine Fremdanlage verweigern, sollte Sie dadurch Ihre dem Veranstalter vertraglich zugesicherten gewohnten Leistungen gefährdet sehen.
Diese Entscheidung kann der Bandleiter vor der Veranstaltung vor Ort treffen.
Die unentgeltliche Mitbenutzung der Bandanlage ist vorher abzustimmen.(andere Künstler, Tanzgruppen…)
Sollte eine vorhandene Fremdanlage genutzt werden, hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarte Gage.

  1. Besetzung / Programm
    Die Band ist verantwortlich für eine professionelle Darbietung, der Werbung auf unserer Webseite entsprechend. (Titelauswahl und Besetzung)
    Für Titelauswahl, Garderobe, Anzahl der ausführenden Musiker oder Besetzung der Instrumente ist ausschließlich die Band verantwortlich. Sie unterliegt keinesfalls den Anweisungen des Veranstalters. Ausschließlich die Band entscheidet welche Musiker / Sänger / in, wann und wo auftreten. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit und der vereinbarten Gage und kann sich von den Bildern / Videos unserer Werbung unterscheiden.
  1. Pausenmusik / DJ
    Die Band ist für die eingespielte Pausenmusik verantwortlich.
    Wir verfügen auf Wunsch auch über professionelle DJ Tanz / Partymusik für die Pausen. Diese ist auf unser Bandprogramm abgestimmt. Evt. vom Veranstalter beauftragte DJs haben sich in der Programmgestaltung der Band zu unterwerfen. (Titelauswahl, Spielzeit).Der Veranstalter stimmt ausdrücklich zu, dass nur die Band für die Pausenmusik / Tanzmusik zwischen den Bandauftritten zuständig ist und nicht der zusätzliche DJ.
    Die Band kann ggf. bei Nichteinhaltung dieses Punktes seine weitere Leistung gegen volle Bezahlung verweigern.
  2. Gagengeheimnis
    Mit jedem Vertrag gilt ein Gagengeheimnis und Stillschweigen über interne Veranstaltungsdaten als vereinbart.
  3. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das den übrigen Vertragstext nicht.